by Tobias Krause
Du stehst vor dem spannenden Abenteuer, nach Deutschland zu kommen, und der Visumsprozess erscheint Dir wie ein undurchdringlicher Dschungel? Keine Sorge, wir von TFK Beratung sind hier, um Dir Schritt für Schritt zu helfen. Mit unserer langjährigen Erfahrung und über 100 erfolgreich begleiteten Berufsanerkennungen und Visaverfahren, kannst Du Dich voll und ganz auf uns verlassen. Lass uns gemeinsam diesen Weg gehen.
Hier erhältst Du eine kompakte Zusammenfassung aller wichtigen Informationen rund um den Visumsprozess für Deutschland. Von der Antragstellung über die Bearbeitungszeit bis hin zu speziellen Regelungen – wir haben alles für Dich zusammengestellt. Außerdem findest Du einen speziellen Alert-Blog mit essentiellen Hinweisen, die Du unbedingt beachten solltest.
Der erste Schritt auf Deinem Weg nach Deutschland ist die Visumantragstellung bei der deutschen Botschaft in Deinem Heimatland. Die Botschaft übermittelt Deine Daten und Teile des Antrags an die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland. Diese ist für Deinen zukünftigen Aufenthaltsort verantwortlich, gemäß § 31 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 der Aufenthaltsverordnung. Es ist essentiell, dass Du alle geforderten Unterlagen vollständig einreichst, um Verzögerungen zu vermeiden.
Die Bearbeitung Deines Visumantrags kann zwischen 6 und 12 Wochen dauern. Manchmal geht es schneller, manchmal langsamer. Plane daher genügend Zeit ein und beantrage Dein Visum frühzeitig. Nichts ist frustrierender, als in letzter Minute festzustellen, dass der Antrag noch nicht bearbeitet wurde.
Sobald über Deinen Antrag entschieden wurde, wirst Du von der Visastelle informiert. Warte geduldig auf diese Benachrichtigung. Regelmäßige Sachstandsanfragen können den Prozess nicht beschleunigen. Telefonische Auskünfte sind aus Datenschutzgründen leider nicht möglich. Die Visastelle kontaktiert Dich, falls Rückfragen bestehen oder zusätzliche Unterlagen benötigt werden.
Solltest Du dennoch den Stand Deines Antrags erfragen wollen, kannst Du dies schriftlich oder persönlich tun. Wichtig ist, dass Du hierbei die Gründe für Deine Anfrage klar angibst. Ohne eine schriftliche Vollmacht können Informationen nur an den Antragsteller selbst oder gesetzliche Vertreter erteilt werden.
Seit Dezember 2012 ist es Pflicht, bei nationalen Visa Fingerabdrücke abzugeben. Ausnahmen gelten nur für Diplomaten und Kinder unter 14 Jahren. Diese Regelung basiert auf Artikel 13 des Visakodexes und dient der Sicherheit und Verifizierung der Antragsteller.
Der gesamte Visumsprozess in Deutschland stützt sich auf verschiedene gesetzliche Grundlagen. Das Aufenthaltsgesetz regelt die Einreise, den Aufenthalt und die Beschäftigung von Ausländern. Die Aufenthaltsverordnung und der Visakodex ergänzen diese Regelungen und sorgen für eine geordnete Durchführung.
Gemäß Artikel 12 des Visakodexes kannst Du ein Schengen-Visum frühestens 6 Monate vor Deinem geplanten Reiseantritt beantragen. Nationale Visa sollten ebenfalls frühzeitig beantragt werden. Die Terminvereinbarung erfolgt kostenlos und online. Achte darauf, dass alle Eintragungen korrekt sind und die Reisepassnummer genau eingetragen wird, um Probleme am Tag der Antragstellung zu vermeiden.
Hier geht’s zur Terminvereinbarung: Online-Terminvergabesystem
Bitte beachte, dass nur der Antragsteller oder gesetzliche Vertreter Auskünfte zum Visaverfahren erhalten können. Ohne eine schriftliche Vollmacht dürfen Ehegatten, Verlobte oder Arbeitgeber keine Informationen einholen. Dies ist ein wichtiger Punkt, der oft übersehen wird und zu Verzögerungen führen kann.
Wir von TFK Beratung sind stolz darauf, weit über 100 Berufsanerkennungen erfolgreich gestellt und Fachkräfte während des gesamten Visaverfahrens begleitet zu haben. Vertraue auf unsere Expertise und lass uns gemeinsam Deinen Traum verwirklichen. Kontaktiere uns für eine individuelle Beratung und Unterstützung im gesamten Prozess. Dein Erfolg ist unser Erfolg!
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