Dein Weg zum Arbeitsvisum für Berufserfahrene in Deutschland

by Tobias Krause

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Alles auf einen Blick

Willkommen zu unserem umfassenden Leitfaden für Berufserfahrene, die in Deutschland arbeiten möchten! Hier erfährst du, welche Voraussetzungen du erfüllen musst, welche Dokumente notwendig sind und wie der Prozess abläuft. Bei TFK Beratung unterstützen wir dich von Anfang bis Ende – vertrau auf unsere Erfahrung aus über 100 erfolgreichen Berufsanerkennungen und Visabegleitungen.

Die Chance deines Lebens: Arbeiten in Deutschland

Hast du schon einmal darüber nachgedacht, in Deutschland zu arbeiten? Wenn du eine ausländische Qualifikation und relevante Berufserfahrung mitbringst, dann hast du hier großartige Karrierechancen. Deutschland bietet für Berufserfahrene, die in nicht-reglementierten Berufen arbeiten wollen, hervorragende Möglichkeiten. Ein Visum für qualifizierte Beschäftigung nach § 19c Abs. 2 AufenthG in Verbindung mit § 6 BeschV ist dein Schlüssel dazu. Das Beste daran: Für viele dieser Berufe ist die formale Anerkennung deines Abschlusses in Deutschland gar nicht nötig.

Die Voraussetzungen für dein Arbeitsvisum

Um ein Arbeitsvisum zu bekommen, musst du bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dein Berufs- oder Hochschulabschluss muss im Land, in dem er erworben wurde, staatlich anerkannt sein. Diese Anerkennung kannst du online bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) beantragen. Besonders praktisch: Wenn du eine Ausbildung bei einer Auslandshandelskammer (AHK) abgeschlossen hast, die den Anforderungen des Berufsbildungsgesetzes entspricht, wird diese ebenfalls akzeptiert. Kontaktier hierzu einfach das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB).

Berufserfahrung und Jobangebot

Mindestens zwei Jahre qualifizierte Berufserfahrung innerhalb der letzten fünf Jahre sind erforderlich. Diese Erfahrung muss in einem Zusammenhang mit dem Beruf stehen, den du in Deutschland ausüben möchtest. Zudem benötigst du ein konkretes Jobangebot in einem nicht-reglementierten Beruf. Diese Berufe sind nicht gesetzlich geschützt und machen den Großteil der Ausbildungsberufe in Deutschland aus. Dein zukünftiger Arbeitgeber muss dir einen Arbeitsvertrag vorlegen, und es muss eine “Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis” eingereicht werden.

Mindestgehalt und Arbeitsbedingungen

Dein potenzieller Job in Deutschland muss dir ein Bruttojahresgehalt von mindestens 40.770 Euro (Stand 2024) sichern. Für Personen über 45 Jahre erhöht sich dieser Betrag auf 49.830 Euro oder es muss eine angemessene Altersversorgung nachgewiesen werden. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) prüft zudem, ob deine Arbeitsbedingungen mit denen von inländischen Arbeitnehmern vergleichbar sind. Aber keine Sorge – die Zustimmung der BA wird im Visumverfahren von der Visastelle eingeholt.

Sonderregelungen für IT-Fachkräfte

Für Berufserfahrene im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie gibt es eine Sonderbestimmung: Der Nachweis zur formalen Berufsqualifikation entfällt. Dies ist eine großartige Gelegenheit für alle, die in der IT-Branche arbeiten und ihre Karriere in Deutschland fortsetzen möchten.

Dein Weg zum Visum: Schritt für Schritt

Erfüllst du alle genannten Voraussetzungen? Dann bist du bereit für den nächsten Schritt. Informiere dich gründlich über den Ablauf des Visum- und Einreiseprozesses. Bei TFK Beratung unterstützen wir dich dabei. Wir haben weit über 100 Berufsanerkennungen erfolgreich gestellt und Fachkräfte beim Visaverfahren begleitet. Unser Team kennt die Herausforderungen und weiß, wie man sie meistert. Du kannst uns vertrauen.

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Wichtige Informationen auf einen Blick

Bevor du den Visumantrag stellst, stelle sicher, dass du alle notwendigen Dokumente vollständig und korrekt vorliegen hast. Dies spart Zeit und Nerven. Bei TFK Beratung helfen wir dir gerne dabei, alle Unterlagen zusammenzustellen und die formellen Anforderungen zu erfüllen. Mit unserer Unterstützung wird der Weg zu deinem Arbeitsvisum ein gutes Stück einfacher und sicherer.

Mit diesen Informationen bist du bestens vorbereitet, deinen Traum vom Arbeiten in Deutschland zu verwirklichen. Lass uns gemeinsam den ersten Schritt in deine neue berufliche Zukunft gehen!

FAQ: Dein Arbeitsvisum für Berufserfahrene in Deutschland

1. Du benötigst einen staatlich anerkannten Berufs- oder Hochschulabschluss aus dem Land, in dem er erworben wurde. 2. Mindestens zwei Jahre qualifizierte Berufserfahrung innerhalb der letzten fünf Jahre. 3. Ein konkretes Jobangebot in einem nicht-reglementierten Beruf in Deutschland. 4. Ein Bruttojahresgehalt von mindestens 40.770 Euro (für Personen über 45 Jahre: 49.830 Euro oder eine angemessene Altersversorgung). 5. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) muss der Beschäftigung zustimmen.

Für nicht-reglementierte Berufe ist die formale Anerkennung deines Abschlusses in Deutschland nicht erforderlich. Allerdings musst du nachweisen können, dass dein Abschluss im Land, in dem er erworben wurde, staatlich anerkannt ist.

Du kannst die Anerkennung deines Abschlusses online bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) beantragen. Hast du eine Ausbildung bei einer Auslandshandelskammer (AHK) absolviert, die die Anforderungen des Berufsbildungsgesetzes erfüllt, wird diese ebenfalls akzeptiert. Hierfür kannst du das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) kontaktieren.

Du musst mindestens zwei Jahre qualifizierte Berufserfahrung innerhalb der letzten fünf Jahre nachweisen können. Diese Berufserfahrung muss in einem inhaltlichen Zusammenhang mit der Beschäftigung stehen, die du in Deutschland ausüben möchtest.

Nicht-reglementierte Berufe sind solche, deren Ausübung nicht gesetzlich geschützt ist. Die meisten Ausbildungsberufe in Deutschland fallen in diese Kategorie. Du benötigst für diese Berufe keine spezielle staatliche Zulassung oder Anerkennung, um arbeiten zu dürfen.

Dein Arbeitsvertrag muss ein Bruttojahresgehalt von mindestens 40.770 Euro vorsehen. Bist du über 45 Jahre alt, erhöht sich dieser Betrag auf 49.830 Euro oder du musst eine angemessene Altersversorgung nachweisen können.

Die Zustimmung der BA wird im Rahmen des Visumverfahrens von der Visastelle eingeholt. Dein zukünftiger Arbeitgeber muss dafür das Formular „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“ ausfüllen und einreichen. Die BA prüft dann, ob deine Arbeitsbedingungen mit denen von inländischen Beschäftigten vergleichbar sind.

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