by Tobias Krause
Herzlich willkommen zu meinem Blog! Als Experte bei TFK Beratung begleite ich dich durch den Dschungel der Elternzeit und Elterngeld. Wir bei TFK bieten maßgeschneiderte Dienstleistungen für Bewerber an, darunter das Erstellen und Überarbeiten von Anschreiben und Lebensläufen. Darüber hinaus unterstützen wir ausländische Fachkräfte bei der Jobsuche in Deutschland. Heute dreht sich alles um die wichtigen Themen Elternzeit und Elterngeld.
In diesem Blogpost erfährst du, welche Rechte du als Elternteil hast, wenn du eine Auszeit von der Arbeit nehmen möchtest, um dich um dein Kind zu kümmern. Wir besprechen, wer Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld hat, wie du diese Leistungen beantragen kannst und welche Varianten des Elterngeldes es gibt. Zusätzlich klären wir, wie internationale Fachkräfte von diesen Regelungen profitieren können.
Nach der Geburt eines Kindes haben Mütter und Väter das Recht, eine Pause von der Arbeit zu nehmen, um sich um ihr Kind zu kümmern und Zeit mit der Familie zu verbringen. Während dieser Zeit darf der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis nur in besonderen Ausnahmefällen kündigen, beispielsweise bei Insolvenz oder Betriebsstilllegung. Als Arbeitnehmer kannst du von deinem Arbeitgeber verlangen, dass er dich bis zu drei Jahre von der Arbeit freistellt. In dieser Zeit musst du nicht arbeiten, erhältst aber auch keinen Lohn. Zum Ausgleich kannst du Elterngeld beantragen. Deine Elternzeit kannst du vor dem dritten Geburtstag deines Kindes nehmen, und einen Teil davon im Zeitraum zwischen dem dritten und achten Geburtstag. Nach der Elternzeit hast du das Recht, wieder so viel zu arbeiten wie vorher.
Anspruch auf Elternzeit haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem deutschen Arbeitsvertrag, unabhängig davon, ob sie in Vollzeit, Teilzeit, geringfügiger Beschäftigung oder in einem befristeten Vertrag arbeiten. Auch Auszubildende haben dieses Recht. Der Anspruch besteht bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes. Keinen Anspruch haben Studierende, Schüler, Praktikanten, Selbstständige oder Erwerbslose. Wenn beide Elternteile berufstätig sind, können sie die Elternzeit abwechselnd oder gleichzeitig nehmen, sofern sie mit dem Kind in einem Haushalt leben und es überwiegend selbst betreuen. Weitere Informationen zu den Regelungen und Anmeldefristen findest du auf familienportal.de.
Während der Elternzeit erhältst du von deinem Arbeitgeber keinen Lohn. Du kannst jedoch Elterngeld beantragen, eine finanzielle Unterstützung vom Staat, die einen Ausgleich schafft, falls du nach der Geburt des Kindes weniger oder gar nicht mehr arbeitest. Das Elterngeld hilft, die finanzielle Lebensgrundlage der Familie zu sichern. Es gibt drei Varianten des Elterngeldes: Basiselterngeld, ElterngeldPlus und den Partnerschaftsbonus. Diese Varianten kannst du je nach Bedarf und individueller Situation kombinieren.
Ja, auch Bürgerinnen und Bürger aus EU-Ländern sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz können Elterngeld erhalten, wenn sie in Deutschland wohnen und arbeiten. Staatsbürger anderer Länder haben ebenfalls Anspruch, wenn sie einen Aufenthaltstitel haben, der zur Arbeit in Deutschland berechtigt. Studierende und Auszubildende erhalten kein Elterngeld. Mehr Details findest du auf dem Familienportal.
Das Elterngeld gibt es in drei Varianten, die individuell kombiniert werden können. Das Basiselterngeld beträgt 65 bis 67 Prozent des wegfallenden Nettoeinkommens, mindestens aber 300 Euro und maximal 1.800 Euro pro Monat. Das ElterngeldPlus bietet Vorteile für Eltern, die in Teilzeit arbeiten möchten. Aus einem Elterngeld-Monat werden zwei ElterngeldPlus-Monate. Der Partnerschaftsbonus unterstützt Eltern, die sich Arbeit und Betreuung teilen, indem jeder Elternteil vier zusätzliche Monate erhält, wenn beide parallel arbeiten.
Familien mit mehreren Kindern profitieren vom sogenannten Geschwisterbonus. Hierbei wird ein monatlicher Zuschlag zum Elterngeld gezahlt, wenn mindestens ein weiteres Kind unter drei Jahren oder mindestens zwei weitere Kinder unter sechs Jahren im Haushalt leben. Der Zuschlag beträgt zehn Prozent des Basiselterngeldes, mindestens aber 75 Euro (37,50 Euro bei ElterngeldPlus). Bei Mehrlingsgeburten gibt es einen Mehrlingszuschlag von 300 Euro (150 Euro bei ElterngeldPlus) für jedes weitere neugeborene Kind.
Kindergeld wird für alle ehelichen, nichtehelichen und adoptierten Kinder sowie Stiefkinder und Enkelkinder gezahlt. Aktuell beträgt das Kindergeld 250 Euro pro Monat. Es kann bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes bezogen werden, und darüber hinaus, wenn sich das Kind noch in Ausbildung oder Studium befindet.
Kindergeld muss schriftlich bei der Familienkasse beantragt werden. Für den Antrag benötigst du deine Steueridentifikationsnummer und die deines Kindes. Alle Eltern und Erziehungsberechtigten mit deutscher Staatsangehörigkeit und Wohnsitz in Deutschland haben Anspruch auf Kindergeld, wenn ihr Kind unter 18 Jahre alt ist und in ihrem Haushalt lebt. Auch mit einer anderen Staatsangehörigkeit kannst du Kindergeld bekommen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Weitere Informationen findest du auf der Website der Familienkasse.
Ab dem 1. September 2021 gelten neue und verbesserte Regelungen beim Elterngeld. Es ist unbürokratischer, einfacher und flexibler. Informiere dich über die aktuellen Regelungen auf dem Familienportal.
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