Der Arbeitsvertrag: Alles, was Du wissen musst

by Tobias Krause

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Einleitung

Herzlich willkommen zu meinem Blog! Heute widmen wir uns einem besonders wichtigen Thema für alle, die in Deutschland arbeiten möchten: dem Arbeitsvertrag. Ob Du gerade erst Deinen ersten Job in Deutschland antrittst oder bereits berufliche Erfahrung hast – ein gut verstandener Arbeitsvertrag ist das A und O für ein erfolgreiches Arbeitsverhältnis. Lass uns gemeinsam die wichtigsten Punkte durchgehen und sicherstellen, dass Du bestens informiert bist.

Alles auf einen Blick

Ein Arbeitsvertrag ist ein schriftliches Dokument, das die Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer festhält. Er dient nicht nur als rechtliche Grundlage für das Arbeitsverhältnis, sondern gibt auch Klarheit über die Rechte und Pflichten beider Parteien. Essenzielle Bestandteile eines Arbeitsvertrags sind Angaben zu Arbeitszeit, Gehalt, Urlaubsanspruch und Kündigungsfristen. Ein schriftlicher Arbeitsvertrag ist besonders wichtig, da er im Streitfall als Beweis dient. Laut Nachweisgesetz (§ 2 NachwG) hat jeder Arbeitnehmer das Recht auf eine schriftliche Dokumentation der wesentlichen Arbeitsbedingungen.

Die Form des Arbeitsvertrags

Während ein mündlicher Arbeitsvertrag rechtlich zulässig ist, empfiehlt es sich, immer einen schriftlichen Vertrag abzuschließen. Dieser gibt beiden Seiten Sicherheit und Klarheit über die vereinbarten Bedingungen. Ein schriftlicher Vertrag muss bestimmte wesentliche Bestandteile enthalten, wie etwa die Namen und Adressen der Vertragsparteien, das Datum des Arbeitsbeginns und die Art der Tätigkeit. Besondere Vereinbarungen wie die Befristung eines Arbeitsverhältnisses müssen zwingend schriftlich festgehalten werden, um gültig zu sein.

Bestandteile eines Arbeitsvertrags

Ein vollständiger Arbeitsvertrag sollte mehrere wesentliche Elemente enthalten. Dazu gehören neben den Basisinformationen wie Namen und Adressen auch detaillierte Regelungen zu Art und Umfang der Tätigkeit, der Arbeitszeit, der Vergütung, dem Arbeitsort sowie den Kündigungsfristen. Beispielsweise muss im Vertrag klar definiert sein, wie viele Stunden pro Woche gearbeitet wird und welche Aufgaben der Arbeitnehmer zu erfüllen hat. Ebenso wichtig sind Regelungen zu Urlaub und Krankheit sowie Hinweise auf tarifliche oder betriebliche Vereinbarungen, die zusätzlich gelten können.

Tabelle

BestandteileBeschreibung
Namen und AdressenVon Arbeitgeber und Arbeitnehmer
ArbeitsbeginnStartdatum des Arbeitsverhältnisses
Art der TätigkeitDetaillierte Beschreibung der Aufgaben
ArbeitszeitAnzahl der Wochenstunden und Verteilung
VergütungHöhe und Zusammensetzung des Gehalts
ArbeitsortOrt der Arbeitsausführung
KündigungsfristenRegelungen zur Beendigung des Vertrags
UrlaubsanspruchAnzahl der Urlaubstage

Dauer des Arbeitsverhältnisses: Befristet vs. unbefristet

Arbeitsverträge können befristet oder unbefristet abgeschlossen werden. Ein unbefristeter Arbeitsvertrag bietet mehr Sicherheit und ist oft mit einem besseren Kündigungsschutz verbunden. Befristete Verträge sind häufig auf maximal zwei Jahre beschränkt und müssen schriftlich festgehalten werden. Eine Befristung ohne sachlichen Grund ist nur unter bestimmten Bedingungen zulässig. Wird die Befristung nicht schriftlich vereinbart, gilt der Vertrag als unbefristet.

Probezeit und Kündigungsfristen

Die Probezeit ist eine besondere Phase zu Beginn eines neuen Arbeitsverhältnisses, die im Arbeitsvertrag ausdrücklich festgehalten sein muss. In dieser Zeit können beide Parteien mit einer kürzeren Frist von zwei Wochen kündigen. Nach Ablauf der Probezeit greifen die allgemeinen Kündigungsschutzregelungen, die den Arbeitnehmer besser schützen. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats, kann aber individuell im Vertrag verlängert werden.

Lohn und Sonderzahlungen

Der Lohn ist ein zentrales Element des Arbeitsvertrags. Neben dem Grundgehalt, das nicht unter dem gesetzlichen Mindestlohn von 12,41 Euro pro Stunde liegen darf (Stand: April 2024), können im Vertrag auch zusätzliche Leistungen wie Boni, Weihnachts- oder Urlaubsgeld festgelegt werden. Diese Sonderzahlungen sind meist an bestimmte Bedingungen geknüpft und können variieren. Es ist wichtig, dass solche Vereinbarungen klar im Arbeitsvertrag beschrieben werden, um spätere Missverständnisse zu vermeiden.

Arbeitszeit und Pausen

Die Arbeitszeitregelungen im Vertrag sollten präzise sein. Üblicherweise wird eine Wochenstundenzahl festgelegt, oft ohne eine genaue Verteilung auf die einzelnen Tage. Flexible Arbeitszeitmodelle wie Gleitzeit oder Vertrauensarbeitszeit sind in vielen Betrieben üblich. Laut Arbeitszeitgesetz darf die tägliche Arbeitszeit acht Stunden nicht überschreiten, mit Ausnahmen bis zu zehn Stunden unter bestimmten Bedingungen. Auch die gesetzlichen Pausenregelungen, wie mindestens 30 Minuten Pause bei mehr als sechs Stunden Arbeitszeit, sollten beachtet werden.

Urlaub und Krankheit

Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf bezahlten Urlaub, der mindestens 20 Tage bei einer 5-Tage-Woche beträgt. Dies dient der Erholung und sollte unbedingt eingehalten werden. Im Krankheitsfall hat der Arbeitnehmer das Recht auf eine Entgeltfortzahlung für bis zu sechs Wochen. Danach übernimmt in der Regel die Krankenkasse die Zahlung des Krankengeldes. Wichtig ist, dass sich der Arbeitnehmer bei Krankheit sofort beim Arbeitgeber meldet und, falls erforderlich, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegt.

FAQ: Häufige Fragen zum Arbeitsvertrag

Ja, das ist sehr zu empfehlen, da mündliche Vereinbarungen im Streitfall schwer nachzuweisen sind.

Name und Anschrift der Vertragsparteien, Beginn und Dauer des Arbeitsverhältnisses, Art der Tätigkeit, Arbeitszeit, Vergütung, Arbeitsort und Kündigungsfristen.

Ohne eine klare Regelung im Vertrag bist Du in der Regel nicht verpflichtet, Überstunden zu leisten.

Ja, während der Probezeit können beide Parteien mit einer Frist von zwei Wochen kündigen.

Mindestens 20 Tage bei einer 5-Tage-Woche, aber der Arbeitsvertrag oder Tarifverträge können mehr Tage vorsehen.

Nach sechs Wochen Krankheitsdauer zahlt die Krankenkasse Krankengeld.

Wenn im Vertrag nichts Konkretes steht, hat der Arbeitgeber ein gewisses Ermessen, den Arbeitsort zu ändern.

Mit einem ärztlichen Attest kannst Du die Urlaubstage zurückfordern, die Du krank warst.

Die Kriterien und Höhe der Bonuszahlungen sollten im Arbeitsvertrag festgelegt sein.

Ja, aber die Gesamtbefristung ohne sachlichen Grund darf zwei Jahre nicht überschreiten.

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