by Tobias Krause
Du hast im Ausland eine Berufsqualifikation erworben und möchtest jetzt in Deutschland arbeiten? Dann ist das Anerkennungsverfahren genau der richtige Weg für dich. In diesem Blogpost erkläre ich dir, wie das Verfahren abläuft, welche Voraussetzungen du erfüllen musst und was du beachten solltest. Außerdem gebe ich dir Tipps, wie du dich optimal vorbereitest und welche Unterstützungsmöglichkeiten es gibt.
Im Anerkennungsverfahren wird deine ausländische Berufsqualifikation auf ihre Gleichwertigkeit mit einer deutschen Berufsqualifikation geprüft. Die zuständige Stelle vergleicht Inhalte und Dauer deiner Ausbildung sowie deine Berufserfahrung und weitere Kenntnisse und Fähigkeiten. Es werden bestimmte Dokumente benötigt, die diese Aspekte dokumentieren.
Wenn deine Qualifikation keine wesentlichen Unterschiede zur deutschen aufweist, wird sie als gleichwertig anerkannt. Bei reglementierten Berufen, also Berufen, die bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllen müssen, werden zusätzlich persönliche Eignung und Sprachkenntnisse geprüft. Für Hochschulabschlüsse in nicht reglementierten Berufen gibt es ein eigenes Verfahren, die sogenannte Zeugnisbewertung.
Die rechtlichen Grundlagen für das Anerkennungsverfahren sind im Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz sowie in berufsrechtlichen Fachgesetzen des Bundes und der Länder festgelegt. Um die Anerkennung zu beantragen, musst du folgende Voraussetzungen erfüllen:
Weder der Aufenthalt in Deutschland noch die deutsche Staatsbürgerschaft sind für das Anerkennungsverfahren notwendig.
Der erste Schritt auf dem Weg zur Anerkennung ist die Festlegung des passenden Referenzberufs. Dabei helfen dir Beratungsstellen und der Anerkennungs-Finder. Nachdem du den passenden Beruf gefunden hast, solltest du dich beraten lassen. In der Beratung erhältst du alle wichtigen Informationen zum Anerkennungsverfahren und erfährst, ob eine finanzielle Förderung möglich ist.
Im nächsten Schritt stellst du den Antrag bei der zuständigen Stelle. Welche Dokumente dafür notwendig sind, kannst du ebenfalls im Anerkennungs-Finder nachschlagen. Nachdem die zuständige Stelle deinen Antrag erhalten hat, wird sie dir den Eingang bestätigen und gegebenenfalls fehlende Unterlagen nachfordern. Die Bearbeitung des Antrags dauert in der Regel drei bis vier Monate. Das Ergebnis des Verfahrens wird dir dann in einem Bescheid mitgeteilt.
Das Anerkennungsverfahren kann drei verschiedene Ergebnisse haben: volle Anerkennung, Teilanerkennung oder keine Anerkennung.
Für bestimmte Berufsqualifikationen aus der EU, dem EWR oder der Schweiz gelten vereinfachte Regelungen im Anerkennungsverfahren. Die sogenannte automatische Anerkennung gilt für Berufe wie Arzt, Zahnarzt, Apotheker oder Architekt. Der Europäische Berufsausweis vereinfacht das Verfahren für bestimmte Berufsqualifikationen innerhalb der EU und des EWR.
Für Fachkräfte aus Drittstaaten bietet das Fachkräfteeinwanderungsgesetz die Möglichkeit eines beschleunigten Verfahrens, das die Dauer des Anerkennungsverfahrens auf zwei Monate verkürzen kann.
Das Anerkennungsverfahren kann bis zu 600 Euro kosten. Zusätzlich können Kosten für Übersetzungen, Beglaubigungen, Ausgleichsmaßnahmen oder Anpassungsqualifizierungen anfallen. Es gibt jedoch verschiedene finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten, zum Beispiel durch die Bundesagentur für Arbeit, den Anerkennungszuschuss des Bundes oder Förderprogramme der Bundesländer.
Ein umfangreiches Beratungsangebot steht dir ebenfalls zur Verfügung. Eine genaue Übersicht findest du auf der Seite „Beratung“ in diesem Portal [intern].
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