Anerkennungsverfahren in Deutschland: So klappt’s mit der Berufsanerkennung

by Tobias Krause

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Einleitung

Du hast im Ausland eine Berufsqualifikation erworben und möchtest jetzt in Deutschland arbeiten? Dann ist das Anerkennungsverfahren genau der richtige Weg für dich. In diesem Blogpost erkläre ich dir, wie das Verfahren abläuft, welche Voraussetzungen du erfüllen musst und was du beachten solltest. Außerdem gebe ich dir Tipps, wie du dich optimal vorbereitest und welche Unterstützungsmöglichkeiten es gibt.

Alles auf einen Blick

  • Anerkennungsverfahren: Prüfung der Gleichwertigkeit deiner ausländischen Berufsqualifikation mit einer deutschen Berufsqualifikation.
  • Voraussetzungen: Staatlich anerkannte Berufsqualifikation, Nachweis durch Abschlusszeugnis, keine deutsche Staatsbürgerschaft erforderlich.
  • Ablauf: Referenzberuf festlegen, Beratung nutzen, Antrag stellen, Antrag bearbeiten, Bescheid erhalten.
  • Ergebnisse: Volle Anerkennung, Teilanerkennung oder keine Anerkennung.
  • Kosten und Unterstützung: Verfahrenskosten bis zu 600 Euro, finanzielle Unterstützung möglich.

Was wird im Anerkennungsverfahren geprüft?

Im Anerkennungsverfahren wird deine ausländische Berufsqualifikation auf ihre Gleichwertigkeit mit einer deutschen Berufsqualifikation geprüft. Die zuständige Stelle vergleicht Inhalte und Dauer deiner Ausbildung sowie deine Berufserfahrung und weitere Kenntnisse und Fähigkeiten. Es werden bestimmte Dokumente benötigt, die diese Aspekte dokumentieren.

Wenn deine Qualifikation keine wesentlichen Unterschiede zur deutschen aufweist, wird sie als gleichwertig anerkannt. Bei reglementierten Berufen, also Berufen, die bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllen müssen, werden zusätzlich persönliche Eignung und Sprachkenntnisse geprüft. Für Hochschulabschlüsse in nicht reglementierten Berufen gibt es ein eigenes Verfahren, die sogenannte Zeugnisbewertung.

Was sind die Voraussetzungen für das Anerkennungsverfahren?

Die rechtlichen Grundlagen für das Anerkennungsverfahren sind im Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz sowie in berufsrechtlichen Fachgesetzen des Bundes und der Länder festgelegt. Um die Anerkennung zu beantragen, musst du folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Du möchtest in Deutschland arbeiten.
  • Du hast eine staatlich anerkannte Berufsqualifikation im Ausland erworben.
  • Du kannst deine Berufsqualifikation mit einem Abschlusszeugnis nachweisen.

Weder der Aufenthalt in Deutschland noch die deutsche Staatsbürgerschaft sind für das Anerkennungsverfahren notwendig.

Wie ist der Ablauf des Anerkennungsverfahrens?

Der erste Schritt auf dem Weg zur Anerkennung ist die Festlegung des passenden Referenzberufs. Dabei helfen dir Beratungsstellen und der Anerkennungs-Finder. Nachdem du den passenden Beruf gefunden hast, solltest du dich beraten lassen. In der Beratung erhältst du alle wichtigen Informationen zum Anerkennungsverfahren und erfährst, ob eine finanzielle Förderung möglich ist.

Im nächsten Schritt stellst du den Antrag bei der zuständigen Stelle. Welche Dokumente dafür notwendig sind, kannst du ebenfalls im Anerkennungs-Finder nachschlagen. Nachdem die zuständige Stelle deinen Antrag erhalten hat, wird sie dir den Eingang bestätigen und gegebenenfalls fehlende Unterlagen nachfordern. Die Bearbeitung des Antrags dauert in der Regel drei bis vier Monate. Das Ergebnis des Verfahrens wird dir dann in einem Bescheid mitgeteilt.

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Welche Ergebnisse kann das Anerkennungsverfahren haben?

Das Anerkennungsverfahren kann drei verschiedene Ergebnisse haben: volle Anerkennung, Teilanerkennung oder keine Anerkennung.

  1. Volle Anerkennung: Deine ausländische Berufsqualifikation wird als gleichwertig mit der deutschen anerkannt. Du erhältst die gleichen beruflichen Rechte wie Personen mit einer deutschen Berufsqualifikation.
  2. Teilanerkennung: Es bestehen wesentliche Unterschiede zur deutschen Qualifikation, die jedoch durch eine Anpassungsqualifizierung oder Ausgleichsmaßnahme ausgeglichen werden können. Nach erfolgreichem Abschluss dieser Maßnahmen kannst du einen Folgeantrag stellen, um die vollständige Anerkennung zu erhalten.
  3. Keine Anerkennung: Deine ausländische Berufsqualifikation wird nicht anerkannt, wenn wesentliche Unterschiede bestehen, die nicht ausgeglichen werden können.

EU und Drittstaaten

Für bestimmte Berufsqualifikationen aus der EU, dem EWR oder der Schweiz gelten vereinfachte Regelungen im Anerkennungsverfahren. Die sogenannte automatische Anerkennung gilt für Berufe wie Arzt, Zahnarzt, Apotheker oder Architekt. Der Europäische Berufsausweis vereinfacht das Verfahren für bestimmte Berufsqualifikationen innerhalb der EU und des EWR.

Für Fachkräfte aus Drittstaaten bietet das Fachkräfteeinwanderungsgesetz die Möglichkeit eines beschleunigten Verfahrens, das die Dauer des Anerkennungsverfahrens auf zwei Monate verkürzen kann.

 

Kosten und Beratung

Das Anerkennungsverfahren kann bis zu 600 Euro kosten. Zusätzlich können Kosten für Übersetzungen, Beglaubigungen, Ausgleichsmaßnahmen oder Anpassungsqualifizierungen anfallen. Es gibt jedoch verschiedene finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten, zum Beispiel durch die Bundesagentur für Arbeit, den Anerkennungszuschuss des Bundes oder Förderprogramme der Bundesländer.

Ein umfangreiches Beratungsangebot steht dir ebenfalls zur Verfügung. Eine genaue Übersicht findest du auf der Seite „Beratung“ in diesem Portal [intern].

 

FAQ zum Anerkennungsverfahren in Deutschland

Im Anerkennungsverfahren wird die Gleichwertigkeit deiner ausländischen Berufsqualifikation mit einer deutschen Berufsqualifikation überprüft. Die zuständige Stelle vergleicht dabei die Inhalte und Dauer deiner Ausbildung sowie deine Berufserfahrung und weiteren Kenntnisse und Fähigkeiten. Hierzu sind bestimmte Dokumente erforderlich, die diese Aspekte dokumentieren. Bei reglementierten Berufen werden zusätzlich persönliche Eignung und deutsche Sprachkenntnisse geprüft.

Um das Anerkennungsverfahren zu beantragen, musst du folgende Voraussetzungen erfüllen: Du möchtest in Deutschland arbeiten. Du hast eine staatlich anerkannte Berufsqualifikation im Ausland erworben. Du kannst deine Berufsqualifikation mit einem Abschlusszeugnis nachweisen. Es ist nicht erforderlich, dass du bereits in Deutschland wohnst oder die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt.

Das Anerkennungsverfahren besteht aus mehreren Schritten: Festlegung des passenden Referenzberufs mithilfe des Anerkennungs-Finders und Beratungsstellen. Beratung durch eine zuständige Stelle, um alle wichtigen Informationen zu erhalten. Antragstellung bei der zuständigen Stelle mit den erforderlichen Dokumenten. Bearbeitung des Antrags, die in der Regel 3 bis 4 Monate dauert. Erhalt des Bescheids mit dem Ergebnis des Verfahrens.

Das Anerkennungsverfahren kann drei mögliche Ergebnisse haben: Volle Anerkennung: Deine Qualifikation wird als gleichwertig anerkannt, und du erhältst die gleichen beruflichen Rechte wie Personen mit einer deutschen Qualifikation. Teilanerkennung: Es bestehen wesentliche Unterschiede zur deutschen Qualifikation, die durch eine Anpassungsqualifizierung oder Ausgleichsmaßnahme ausgeglichen werden können. Keine Anerkennung: Deine Qualifikation wird nicht anerkannt, wenn wesentliche Unterschiede bestehen, die nicht ausgeglichen werden können.

Ja, für bestimmte Berufsqualifikationen aus der EU, dem EWR und der Schweiz gelten vereinfachte Regelungen im Anerkennungsverfahren. Für Berufe wie Arzt, Zahnarzt, Apotheker oder Architekt gibt es die sogenannte automatische Anerkennung. Der Europäische Berufsausweis vereinfacht das Verfahren für bestimmte Berufsqualifikationen innerhalb der EU und des EWR. Für Fachkräfte aus Drittstaaten bietet das Fachkräfteeinwanderungsgesetz die Möglichkeit eines beschleunigten Verfahrens.

Das Anerkennungsverfahren kann bis zu 600 Euro kosten. Es können zusätzliche Kosten für Übersetzungen, Beglaubigungen, Ausgleichsmaßnahmen oder Anpassungsqualifizierungen anfallen. Es gibt jedoch verschiedene finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten, zum Beispiel durch die Bundesagentur für Arbeit, den Anerkennungszuschuss des Bundes oder Förderprogramme der Bundesländer.

Für das Anerkennungsverfahren benötigst du bestimmte Dokumente, die Inhalt und Dauer deiner Ausbildung sowie deine Berufserfahrung und weiteren Kenntnisse und Fähigkeiten dokumentieren. Eine allgemeine Übersicht bietet die Seite „Dokumente für die Antragstellung“. Welche konkreten Dokumente im Einzelfall notwendig sind, kannst du im Anerkennungs-Finder nachschlagen.

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