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Die Chancenkarte (§ 20a AufenthG) bietet dir die Möglichkeit, in Deutschland nach einer passenden Arbeitsstelle zu suchen und Kontakte zu deutschen Arbeitgebern zu knüpfen. Hier sind die Voraussetzungen für die Erteilung einer Chancenkarte:
Das Punktesystem berücksichtigt verschiedene Kriterien, darunter die Gleichwertigkeit der Qualifikation, Berufserfahrung, Sprachkenntnisse, Alter, Voraufenthalt in Deutschland und das Potenzial des Ehegatten/Lebenspartners als Fachkraft.
Die Chancenkarte wird für maximal ein Jahr erteilt und ermöglicht dir, in Deutschland nach einer Erwerbstätigkeit zu suchen oder dich selbstständig zu machen. Während deiner Jobsuche darfst du Nebenbeschäftigungen ausüben und Probebeschäftigungen von bis zu zwei Wochen je Arbeitgeber durchführen.
Wenn du eine Arbeits- oder Ausbildungsstelle gefunden hast oder dich selbstständig machen möchtest, kannst du bei der zuständigen Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Falls die Stelle die Anforderungen einer qualifizierten Beschäftigung erfüllt und kein anderer Aufenthaltstitel in Frage kommt, wird deine Chancenkarte für bis zu zwei weitere Jahre verlängert (Folge-Chancenkarte).
Nutze frühzeitig Informationen zur Jobsuche in Deutschland, um deinen Aufenthalt zur Jobsuche erfolgreich zu gestalten und die richtigen Anlaufstellen zu finden.
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