Wenn du eine Berufsausbildung in Deutschland absolvieren möchtest, sei es eine schulische oder eine betriebliche Ausbildung, benötigst du möglicherweise ein Visum gemäß § 16a des Aufenthaltsgesetzes. Hier sind die Voraussetzungen für die Erteilung dieses Visums:
Sicherung des Lebensunterhalts: Du musst nachweisen können, dass dein Lebensunterhalt während des gesamten Aufenthalts in Deutschland gesichert ist. Dies kann durch ein monatliches Einkommen von mindestens 903 Euro (für das Jahr 2024) oder andere finanzielle Mittel erfolgen. Bei einer betrieblichen Ausbildung gilt die Ausbildungsvergütung als Teil des Lebensunterhalts. Falls diese nicht ausreicht, kannst du die Differenz durch ein Sperrkonto oder eine Verpflichtungserklärung decken.
Für eine betriebliche Berufsausbildung wird im Visumverfahren die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit eingeholt, um sicherzustellen, dass du unter gleichen Bedingungen wie deutsche Auszubildende eingestellt wirst.