Visum zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen:

by Tobias Krause

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Einleitung

Hast du schon einmal daran gedacht, deine berufliche Qualifikation in Deutschland anerkennen zu lassen, aber dir fehlt der letzte Feinschliff? Dann ist das Visum zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen genau das Richtige für dich! Stell dir vor, du könntest nach Deutschland reisen und genau die Qualifikationen erwerben, die dir noch fehlen. Klingt das nicht fantastisch? Lass uns gemeinsam in die Details eintauchen und herausfinden, wie du diese Chance nutzen kannst.

Alles auf einen Blick

Wenn deine Berufsqualifikation teilweise anerkannt wurde, bietet dir das Visum zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen die Möglichkeit, nach Deutschland zu kommen und die fehlenden Fähigkeiten zu erwerben. Dazu musst du den Nachweis über eine teilweise Anerkennung, eine Anmeldebestätigung für eine Qualifizierungsmaßnahme, Deutschkenntnisse auf dem Niveau A2, und die Sicherung deines Lebensunterhalts vorlegen. Nach erfolgreichem Abschluss der Maßnahme kannst du in Deutschland bleiben und eine qualifizierte Arbeitsstelle suchen. Für besondere Fälle, bei denen Unterlagen fehlen, gibt es das Visum zur Durchführung einer Qualifikationsanalyse. Wir von TFK Beratung stehen dir zur Seite, um den Visumsprozess so einfach wie möglich zu gestalten.

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Welche Voraussetzungen musst du erfüllen?

Zunächst einmal benötigst du einen Nachweis über die teilweise Anerkennung deiner Qualifikation. Die zuständige Stelle in Deutschland muss bestätigen, dass deine Qualifikation teilweise anerkannt wird. Das bedeutet, dass dir noch bestimmte theoretische oder praktische Fähigkeiten fehlen, um die volle Anerkennung zu erlangen. Keine Sorge, das ist der erste Schritt in die richtige Richtung!

Dann brauchst du eine Anmeldebestätigung für eine Qualifizierungsmaßnahme. Diese Bestätigung zeigt, dass du dich erfolgreich für eine Maßnahme angemeldet hast, die dir hilft, die fehlenden Qualifikationen zu erwerben. Besonders bei praktischen Lehrgängen muss der Betrieb, in dem die Maßnahme stattfindet, einen Weiterbildungsplan vorlegen. Dieser Plan beschreibt die Maßnahmen zur Nachqualifizierung und gibt das Gehalt während dieser Zeit an. Auch die Bundesagentur für Arbeit muss dieser Maßnahme zustimmen.

Nicht zu vergessen sind die Deutschkenntnisse. Du solltest in der Regel Deutsch auf dem Niveau A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) beherrschen. Für bestimmte Qualifizierungsmaßnahmen könnten jedoch höhere Kenntnisse erforderlich sein. Stell dir vor, wie viel einfacher der Alltag wird, wenn du die Sprache des Landes sprichst, in dem du arbeiten möchtest!

Sicherung des Lebensunterhalts

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Sicherung deines Lebensunterhalts während deines Aufenthalts in Deutschland. Du musst nachweisen können, dass du finanziell abgesichert bist, entweder durch ein Sperrkonto oder eine Verpflichtungserklärung. Dies zeigt den deutschen Behörden, dass du während deiner Qualifizierungsmaßnahme keine finanzielle Unterstützung benötigst und selbst für deinen Lebensunterhalt sorgen kannst.

Perspektiven nach Abschluss der Qualifizierungsmaßnahme

Nach erfolgreicher Teilnahme an der Qualifizierungsmaßnahme öffnen sich dir viele Türen. Du kannst bis zu 12 Monate in Deutschland bleiben, um eine qualifizierte Arbeitsstelle zu suchen. Alternativ kannst du direkt eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, wenn du bereits einen Arbeits-, Studien- oder Ausbildungsplatz gefunden hast. Stell dir die Möglichkeiten vor! Du hast die Chance, in einem der fortschrittlichsten Länder der Welt zu arbeiten und zu leben.

Sonderfall: Visum zur Durchführung einer Qualifikationsanalyse

Manchmal ist eine vollständige Anerkennung deiner Berufsqualifikation aufgrund fehlender Unterlagen nicht möglich. In solchen Fällen kannst du ein Visum zur Durchführung einer Qualifikationsanalyse beantragen. Dieses Visum wird für maximal sechs Monate ausgestellt und kann verlängert werden, wenn Anpassungs- und Ausgleichsmaßnahmen erforderlich sind. Das gibt dir die nötige Zeit, um die fehlenden Dokumente zu beschaffen und deine Qualifikation vollständig anerkennen zu lassen.

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Wie können wir dir helfen?

Wir verstehen, dass der Visumsprozess kompliziert sein kann. Deshalb bieten wir dir unsere Unterstützung an. TFK Beratung hat weit über 100 Berufsanerkennungen gestellt und Fachkräfte beim Visaverfahren begleitet. Du kannst uns vertrauen, dass wir dir den Rücken stärken. Wir helfen dir bei der Vorbereitung auf deinen Visumstermin und übernehmen die Kommunikation mit den Behörden. Erfahre mehr über unsere Dienstleistungen und lass uns gemeinsam den Prozess vereinfachen, damit du bald in Deutschland arbeiten kannst.

Wichtige Information

Vergiss nicht, dass die Koordination der Anerkennung auf Vollmacht erfolgen kann. Dies bedeutet, dass wir den gesamten Prozess in deinem Namen übernehmen und sicherstellen, dass alles reibungslos abläuft. Mit unserer Erfahrung und Expertise machen wir den Weg für dich frei, damit du dich auf das Wesentliche konzentrieren kannst: Deine berufliche Weiterentwicklung in Deutschland. Kontaktiere uns noch heute und erfahre, wie wir dir helfen können, deinen Traum zu verwirklichen!

FAQ zum Visum zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

Das Visum zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen ermöglicht es Fachkräften mit teilweise anerkannten Berufsqualifikationen, nach Deutschland zu reisen und an Qualifizierungsmaßnahmen teilzunehmen. Diese Maßnahmen helfen, die fehlenden theoretischen und praktischen Fähigkeiten zu erwerben, um eine vollständige Anerkennung der Berufsqualifikation zu erlangen.

Für den Antrag auf das Visum zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen benötigst du: 1. Nachweis über die teilweise Anerkennung deiner Qualifikation von der zuständigen Stelle in Deutschland. 2. Anmeldebestätigung für eine entsprechende Qualifizierungsmaßnahme. 3. Nachweis über Deutschkenntnisse auf dem Niveau A2 oder höher, je nach Anforderung der Qualifizierungsmaßnahme. 4. Nachweis über die Sicherung deines Lebensunterhalts (z.B. Sperrkonto oder Verpflichtungserklärung).

"Teilweise Anerkennung" bedeutet, dass die zuständige Stelle in Deutschland festgestellt hat, dass deine ausländische Berufsqualifikation anerkannt werden kann, dir aber noch bestimmte theoretische oder praktische Fähigkeiten fehlen. Diese fehlenden Qualifikationen kannst du durch spezielle Qualifizierungsmaßnahmen in Deutschland erwerben.

Die Qualifizierungsmaßnahmen können theoretische Kurse, praktische Lehrgänge oder eine Kombination aus beidem umfassen. Bei praktischen Lehrgängen muss der Betrieb, in dem die Maßnahme stattfindet, einen Weiterbildungsplan vorlegen, der die geplanten Maßnahmen zur Nachqualifizierung beschreibt und das Gehalt während dieser Zeit angibt. Die Bundesagentur für Arbeit muss dieser Maßnahme zustimmen.

Du musst nachweisen können, dass dein Lebensunterhalt während deines Aufenthalts in Deutschland gesichert ist. Dies kann durch ein Sperrkonto mit ausreichenden finanziellen Mitteln oder durch eine Verpflichtungserklärung einer in Deutschland lebenden Person erfolgen, die bestätigt, dass sie für deine Unterhaltskosten aufkommt.

Nach erfolgreichem Abschluss der Qualifizierungsmaßnahme kannst du bis zu 12 Monate in Deutschland bleiben, um eine qualifizierte Arbeitsstelle zu suchen. Alternativ kannst du direkt eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, wenn du bereits einen Arbeits-, Studien- oder Ausbildungsplatz gefunden hast.

Wir von TFK Beratung bieten umfassende Unterstützung während des gesamten Visumsprozesses. Wir helfen dir bei der Vorbereitung auf deinen Visumstermin, übernehmen die Kommunikation mit den Behörden und koordinieren die Anerkennung deiner Qualifikation. Mit unserer Erfahrung und Expertise stellen wir sicher, dass der Prozess reibungslos verläuft und du dich auf deine berufliche Weiterentwicklung konzentrieren kannst. Kontaktiere uns noch heute, um mehr über unsere Dienstleistungen zu erfahren!

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