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Wenn deine ausländische Berufsqualifikation nicht vollständig anerkannt wurde, bietet dir das Visum zur Anerkennung die Möglichkeit, nach Deutschland zu reisen und Qualifizierungsmaßnahmen zur Erlangung der vollen Anerkennung zu absolvieren. Hier sind die Voraussetzungen für die Erteilung dieses Visums:
Die zuständige Stelle in Deutschland hat festgestellt, dass deine Qualifikation nicht vollständig anerkannt werden kann. Es wurde eine teilweise Gleichwertigkeit festgestellt, und es gibt Bedarf an weiteren theoretischen und/oder praktischen Fähigkeiten.
Du hast dich erfolgreich für eine entsprechende Qualifizierungsmaßnahme angemeldet. Diese kann beispielsweise ein Lehrgang in einem Betrieb, fachliche Schulungsangebote oder berufsbezogene Deutschkurse umfassen. Falls es sich um einen praktischen Lehrgang in einem Betrieb handelt, muss der Betrieb einen Weiterbildungsplan vorlegen, der die Maßnahmen zur Nachqualifizierung beschreibt. Die Bundesagentur für Arbeit muss der Qualifizierungsmaßnahme zustimmen.
Nachweis über Deutschkenntnisse:
Du musst über Deutschkenntnisse auf dem Niveau A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) verfügen. Je nach Qualifizierungsmaßnahme können jedoch auch höhere Deutschkenntnisse erforderlich sein.
Sicherung des Lebensunterhalts:
Du musst nachweisen, dass dein Lebensunterhalt während deines Aufenthalts in Deutschland gesichert ist. Dies kann durch ein Sperrkonto oder eine Verpflichtungserklärung erfolgen.
Wenn eine vollständige Anerkennung deiner Qualifikation aufgrund fehlender oder unvollständiger Unterlagen nicht möglich ist, kannst du ein Visum zur Durchführung einer Qualifikationsanalyse beantragen. Dieses Visum wird für maximal sechs Monate ausgestellt und ermöglicht dir, deine beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten praktisch nachzuweisen.
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